Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


1. Anwendungsbereich und Geltung
Alle Offerten und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert worden sind. Die FCA behält sich vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Gültigkeit haben die AGB mit dem letzten aktuellen Datum.

2. Offerten

Offerten sind 10 Tage lang bindend. Vorbehalten sind auch Änderungen von Schreibfehlern.

3. Zahlungsverzug

Bezahlt der Kunde nicht entsprechend den in Vertrag, Offerte und/oder Rechnung angeführten Zahlungskonditionen, gerät er in Verzug. Nach der dritten Mahnung, aber spätestens 60 Tage nach Ablauf der Zahlungskonditionen können Verzugszinsen von 10% pro Jahr verlangt werden.
Vorbehaltlich bei Verzug des Kunden nach unbenutztem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist kann vom Vertrag zurückzutreten werden und Schadenersatz verlangt werden.

Weg- und Kilometerpauschale:
Fahrtwege bis 25 Kilometer zum Stundensatz
Fahrtwege über 25 Kilometer pro km (inkl. Fahrtzeit) CHF 1.40 exkl. MWSt.
Stundensätze für technischen Dienst, Support und Schulung: (exkl. Spesen)
Techniker pro Stunde CHF 90.00 exkl. MWSt.
Servicetechniker / Supporter pro Stunde CHF 90.00 exkl. MWSt.

Überzeitzuschläge:
25% Mo-Fr 18.00-20.00
Expresszuschlag Dienstleistungen:
Expresszuschlag auf Dienstleistungen beträgt CHF 50.00

Schulung:
- Einzel- oder Gruppenunterricht auf Anfrage.

Support
Alle Supportleistungen und Unterstützungsleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Ausnahme bilden Supportleistungen zur Fehlerbehebung im Rahmen der Garantiebestimmungen, sofern keine Fremd-einflüsse vorliegen. Kurztips und spontane Auskünfte werden ohne Berechnung abgegeben.

4. Reklamationen

Erkennbare Missstände oder dergleichen hat der Kunde umgehend nach Entdeckung anzuzeigen.

5. Verrechnung / Retentionsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der FCA zu verrechnen.

6. Annullierungen
Auftragsannullierungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Kosten die bereits erwachsen sind, sind vom Kunden zu übernehmen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Ort der für das betreffende Vertragsverhältnis zuständige Geschäftsstelle, d.h. in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Zwischen den Parteien gilt Liechtensteiner Recht.
Es ist vorbehalten, auch am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen